Kalendaria

 • Entwicklung und Vollendung des römischen Kirchenjahrs •

 • Dilemmata und Niedergang des römischen Kirchenjahrs •

Tabellen 

• Kalendaria Orientalia •
Diese Tabelle umfaßt die unbeweglichen Feste, die der römische Ritus mit östlichen Riten teilt.
Außerdem sind alle unbeweglichen Feste des Altarmenischen Lektionars angegeben, welches die Liturgie von Jerusalem um die Wende des IV. Jahrhunderts wiedergibt.
Die syro-chaldäischen unbeweglichen Feste, die recht wenige sind, sind als Anmerkung den syro-antiochenischen beigegeben.
Bei den koptischen Festen kann es wegen der abweichenden Schaltordnung zu Abweichungen von einem Tag kommen.

Legende

Der byzantinische Ritus hat außer des Osterfestes zwölf weitere hohe Feste;
sie sind hier rot umrahmt in  MAJUSKELN  angegeben.
Der syro-antiochenische und der koptische Ritus haben – übereinstimmend – sieben große Herrenfeste; sie sind hier in roten MAJUSKELN angegeben. Zudem hat der syro-antiochenische Ritus sechs, der koptische Ritus sieben weitere bedeutende Herrenfeste; sie sind hier in roter Schrift angegeben.
– Armen.:
Do.: das Fest wird auf einen Sonntag verlegt
Sa.: das Fest wird auf einen Samstag verlegt
∼: Dezember: das Fest wird auf einen Montag, Dienstag, Donnerstag oder Samstag verlegt
∼: Apparitio S.Crucis: das Fest wird am 4. Sonntag nach Ostern gefeiert
• Kalendarium Romanum •
Diese Tabelle umfaßt alle unbeweglichen Feste, die im römischen Ritus zumindest seit dem tridentinischen Breviarium Romanum von 1568 Semiduplex-Rang erreicht haben.
Sodann enthält es alle unbeweglichen Feste des römischen Ritus, die schon im Altarmenischen Lektionar oder in der römischen Depositio Martyrum von 354 erscheinen.
Ebenso sind alle unbeweglichen Feste angegeben, die auch der byzantinische Ritus kennt.
Weiterhin sind die Feste aller Heiligen angegeben, die im Römischen Kanon der Messe erscheinen.
Schließlich enthält sie alle Feste, die im Laterandoppelte Vigilien“ haben, das heißt, zusätzlich zur Matutin (die im monastischen Cursus, nicht aber im römischen, ihrerseits als Vigilien bezeichnet werden) abendliche Vigilien mit drei oder neun Lesungen. Als dupl. bezeichnet sind hier Feste, für die der doppelte Gesang der Antiphonen angegeben ist.
Lateran: nach dem Ordo officiorum Ecclesiae Lateranensis aus der Mitte des XII. Jahrhunderts
Durandus: nach dem Rationale divinorum officiorum aus der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts; dort sind Duplex- und Semiduplex-Feste aufgelistet (wozu auch die Oktaven zählen).
R(om) XIII° (Jahrhundert): nach dem Ordinarium Innozenz’ III.; Zusätze unter Honorius III. und Innozenz IV. sind entsprechend bezeichnet.
Breviarium secundum consuetudinem romanae Curiae:
Curia XIV°
(Jahrhundert): nach dem Ms. 15 der Hofbibliothek Aschaffenburg (aus der Bibliothek des Pietro Corsini)
Curia XVI° (Jahrhundert): Kollation des MA 126 der Biblioteca Digitale Lombarda (BDL) und einem Druck des Breviers aus dem XVI. Jahrhundert – Unterschiede zwischen diesen Vorlagen sind durch den Druck gekennzeichnet («semidupl.» in Schwarz, «dupl.» oder «maj.» ohne Fettdruck).
Breviarium Romanum: nach der Editio Princeps von 1568
Dort sind Duplicia majora und minora nur dadurch unterschieden, daß bei ersteren der Name des Festes rot, die Bezeichnung duplex schwarz gedruckt ist, bei letzteren dagegen der Name schwarz und duplex rot. In den unklaren Fällen, in denen beides rot gedruckt ist, erscheint in der Tabelle einfach dupl.

Legende

A:(4. Spalte) Tag, der schon im Altarmenischen Lektionar erscheint
D:(4. Spalte) Tag, der schon in der Depositio Martyrum erscheint
C:(5. Spalte) Heilige, die im Römischen Kanon genannt werden.
O:(5. Spalte) Oktaven, die schon um die Jahrtausendwende bezeugt sind
(Cod. Sang. 339, orig. Hand).
F:Fest unbestimmten Ranges
P.:Dies, quibus pallio uti potest Patriarcha, sive Archiepiscopus
præc.:Festa de præcepto nach dem CIC von 1917
suppr.:Festa suppressa – de præcepto nach der Konstitution Universa per orbem von 1642
Grat.:Festa de præcepto nach dem Decretum Gratiani
graue Schrift:örtliche Feste
grüne Schrift:Feste örtlich von höherem Rang
vig. ix / iij l.:abendliche Vigilien mit neun / drei Lesungen im Lateran
IIIIc.:«Invitatorium IIII cantent» – 4 Kantoren wie an Duplex-Festen im Lateran
• Kalendaria Occidentalia •
Diese Tabelle ergänzt das Kalendarium Romanum um die Feste der Kalender zweier Städte des römischen Ritus außerhalb von Rom, derer vom Amiens und Braga. Amiens hat besonders gut ältere römische Tradition bewahrt, Braga hat (so wie auch Lyon und vier Orden) bis heute seine eigene Form des römischen Ritus bewahrt. Von diesen Kalendern sind hier die Duplex- und Semiduplex-Feste, die Vigiltage und Oktaven verzeichnet.

Legende

sol:Solemne – Duplex majus in Braga
Rs.dupl:Responsorium duplex – Semiduplex in Braga
• Quadragesima et tempus paschale Orientalia •
Die Kalender für die Vorfasten-, die Fastenzeit und die Osterzeit sind nach den Mondmonaten geordnet, die der christlichen Osterrechnung zugrunde liegen. Diese Mondmonate stimmen mit den Monaten des jüdischen Kalenders überein, sind hier darum nach diesen benannt.
Da alle liturgischen Tage dieser Zeiten sich nach dem Wochentag richten, also ihr jeweiliger Tag im Mondkalender in einem Rahmen von sieben Tagen schwankt, ist in der 1. Spalte der Terminus a quo angegeben, in der 2. der Terminus ad quem.
Der Kalender der beweglichen Feste geht im armenischen und im syro-chaldäischen Ritus noch über den III. Mondmonat (Sivan) hinaus. Darum ist auf der 6. Seite die weitere Zeit dargestellt, die von diesen beiden Kalendern abgedeckt wird (im syro-chaldäischen setzt er sich bis zum Advent fort). Dort sind auch der Bericht der Eucheria, das Itinerarium Egeriae, und die Diatagaí, die Constitutiones apostolorum, einbezogen, um den unterschiedlichen Beginn der Fastenzeit nach Pfingsten zu zeigen, die in mehreren östlichen Riten zum Apostelfasten wurde und der im römischen Ritus die Pfingstquatember entsprechen.

Legende

Ps.136:Vorfastensonntag, an dem im byzantinischen Orthros Ps.136 zum 3. Kathisma gesungen wird
• Quadragesima et tempus paschale Romana •
Hier sind außer bei Durand weder Duplicia majora und minora unterschieden noch semiduplicia gekennzeichnet.

Legende

! :hier angegebener liturgischer Tag

Quellen

• Quellen (I) •
• Quellen (II) •
Siehe ferner:
• Cod. Sang. 339 (St. Gallen, Stiftsbibliothek; Kalendar zw. 997 u. 1011, p. 8-27) •
• Православный календарь •
• Calendario liturgico della tradizione bizantina •

Orietur Occidens

E&E 23 S.9-42 2018 
Wilfried Hasselberg-Weyandt

Entwicklung und Vollendung
des römischen Kirchenjahrs

Prooemium

Der Jahresfestkreis: All die Ereignisse der Heilsgeschichte, die er feiert – die Geburt etwa und die Himmelfahrt Christi – sind natürlich zu allen Zeiten des Jahres gleichermaßen Wirklichkeit; und Kreuzestod und Auferstehung werden in jeder Messe gegenwärtig. Der Mensch aber ist außerstande, sie alle sich zugleich zu vergegenwärtigen. Damit ein jedes davon – und ebenso das Gedächtnis eines jeden bedeutsamen Heiligen – ausreichend bewußt und erlebbar wird, stellt das Kirchenjahr, und im kleinen auch die Woche, sie nacheinander in die Mitte des Feierns.
(W.H.W.: Anthropologische Grundlagen der Liturgie. II. Praktischer Teil. B) Besonderer Teil: Die Zeit der Liturgie. S. 53)
Es geht hier vor allem um das Kirchenjahr des römischen Ritus, das heißt: um den Ritus, der seit dem Untergang archaïscher Riten wie des altgallischen in karolingischer Zeit im ganzen Abendland herrscht außer in Mailand und in Spanien, wo der visigothische Ritus in der Corpus-Christi-Kapelle der Kathedrale von Toledo erhalten geblieben ist. Der römische Ritus hatte vielfältige Formen, von denen allerdings außer der stadtrömischen nur die der Metropolen Lyon und Braga sowie einiger Orden das XIX. Jahrhundert überstanden haben. In mancher Hinsicht haben all jene besonderen Formen das römische Erbe besser bewahrt als Rom selber.

Die jüdischen Wurzeln

Die Feier der Woche

Schon im Alten Testament, schon in der Thora wird den Festen hoher Wert beigemessen. Am wichtigsten ist das wöchentliche Fest, der siebte Tag, der Sabbat, dem schon der Schöpfungsbericht gleichsam kosmischen Rang beimißt (Gen. 2, 2 f.), dem unter den Zehn Geboten ein eigenes Gebot gewidmet ist (Ex. 20, 8; Deut. 5, 12). Bemerkenswert ist, daß seit alttestamentlicher Zeit die Abfolge der Wochentage bis heute ungestört weitergeführt wurde.
Der Auferstehung des Herrn wegen trat für die Christen an die Stelle des siebten Tages der erste. In der Apostelgeschichte erscheint er als Tag der Eucharistiefeier (20, 7), ebenso in der Didaché (14, 1); thysía, Opfer, wird die Eucharistiefeier hier genannt. Wie schon in der Apokalypse (1, 10) heißt der erste Tag hier Kyriáke, Herrentag, so wie bis heute im Griechischen und, übersetzt, im Lateinischen und in den romanischen Sprachen.
Dennoch wurde der Sabbat nicht abgeschafft: noch die Diatagaí, die Apostolischen Konstitutionen fordern ihn als arbeitsfreien Tag (VIII, 33); und die Kirchen des byzantinischen Ritus lehnen bis heute Fasten am Samstag ab.
Die Juden kennen zwei – eher unverbindliche – Wochenfasttage1: Montag und Donnerstag. An deren Stelle treten in der Christenheit der Freitag um des Leidens des Herrn willen, sowie der Mittwoch, auf den der Verrat des Judas datiert wird. Diese Wochenfasttage sind bereits im ersten oder frühen zweiten Jahrhundert von der Didaché bezeugt (8, 1). An ihnen fasten die Christen bis zur Non2.
An diesen beiden Tagen wird ebenso wie am Sabbat in der Synagoge aus der Thora gelesen. Ebenso war in der alten Kirche an diesen Tagen eine Eucharistiefeier verbreitet oder zumindest ein Wortgottesdienst, lange bevor sich tägliche Eucharistiefeier verbreitet hat.

Ostern und Pfingsten

An drei Festen, so ordnet die Thora an (Ex. 23, 14), haben alle Männer des Volks vorm Heiligtum zu erscheinen. Das sind das Fest der ungesäuerten Brote und das Laubhüttenfest sowie der fünfzigste Tag nach dem Fest der ungesäuerten Brote – der fünfzigste: Pentekóste – Pfingsten.
Von diesen Festen die Kirche zwei bewahrt: Ostern, das dem Fest der ungesäuerten Brote entspricht, und Pfingsten.
Pascha (Pesach) wird zur Zeit des Vollmonds des Ersten Monats, des Abib oder Nisan, gefeiert, am Abend nach dem 14. Tag des Monats; die folgenden sieben Tage sind das Fest der ungesäuerten Brote (Ex. 12, 2-20 u.ö.).
Von den Christen wird Ostern notwendigerweise mit Tod und Auferstehung des Herrn verbunden. Da diese Ereignisse aber auch mit der wöchentlichen Feier von Freitag und Sonntag verbunden sind, ging die Kirche im Laufe der ersten Jahrhunderte davon ab, das Fest nach alttestamentlicher Ordnung unabhängig vom Wochenzyklus zu feiern, feierte statt dessen den Ostertag stets am Sonntag, dem Auferstehungstag.
Der Abend des Karsamstags wird als christliches Pascha mit einer abendlichen Vigilfeier begangen, die in allen Riten in einer Messe gipfelt, auch wo sonst keine abendlichen Messen gebräuchlich sind.
Ebenso wie das Fest der Ungesäuerten Brote wird das christliche Osterfest eine ganze Woche lang gefeiert; schon die Apostolischen Konstitutionen ordnen an, daß die ganze Festwoche arbeitsfrei ist (VIII, 33 – ebenso wie die Karwoche).
Vom Fest der Ungesäuerten Brote aus, und zwar dem Usus des Tempels (und dem der Samaritaner) zufolge vom Sonntag der Festwoche aus, sieben Wochen weitergezählt ist Pfingsten, das Wochenfest (Lev. 23, 15 f.) – demnach fällt das Fest stets auf einen Sonntag; so ist es bis heute bei den Christen. Diese feiern an Pfingsten die Herabkunft des Heiligen Geistes (nach Apg. 2; die Festfeier ist bezeugt durch Apg. 20, 16; I. Kor. 16, 8).

Der Anfang des Festkalenders

Die ältesten Quellen

Aus Rom ist aus dem Jahre 354 ein Heiligenkalender erhalten, die Depositio Martyrum. Dieser Kalender enthält vor allem die römischen Märtyrer, unter ihnen Petrus und Paulus am 29. Juni. Aber es erscheint auch der Afrikaner Cyprian am 14. September, noch nicht begleitet vom Römer Cornelius.
Doch beschränkt sich dieser Kalender nicht ganz auf die Todestage der Märtyrer: es erscheinen auch Weihnachten – «Natus Christus in Bethleem Judeae» – am 25. Dezember und «Natale Petri de Cathedra» am 22. Februar.
Gute Quellen haben wir für die Jerusalemer Liturgie aus der Zeit um die Wende des IV. Jahrhunderts, vor allem das Altarmenische Lektionar, das die Lesungen zu den Festen des Jahres angibt; dazu tritt der Reisebericht der Egeria (oder Aetheria oder Silvia, je nach Forschungsstand – wirklich hieß sie wohl Eucheria). Eine verwandte Ordnung zeigen auch die Apostolischen Konstitutionen aus derselben Zeit.
Bemerkenswert ist, daß die Depositio Martyrum (das natürlich die beweglichen Feste wie Ostern und Pfingsten nicht enthält) und das Altarmenische Lektionar kein Fest gemeinsam haben.

Die Feier der Heilsgeschichte

Der Osterfestkreis

Die alten jüdischen Feste Ostern und Pfingsten haben ihre neue christliche Bedeutung bekommen; damit begann die Begründung des österlichen heilsgeschichtlichen Festkreises.
Der österliche Festkreis zeigt sich in diesen Quellen bereits ausgeweitet. Zur österlichen Festwoche tritt die Heilige Woche, hinzu, die Woche vor Ostern, beginnend mit dem Palmsonntag (nach Joh. 12, 1); sie ist den Apostolischen Konstitutionen zufolge ebenso wie die Osterwoche arbeitsfrei. Ihre Höhepunkte sind der Gründonnerstag und der Karfreitag. Karfreitag und Karsamstag sind strenge Fastentage – der Karsamstag ist im byzantinischen Raum der einzige Samstag, an dem gefastet wird.
Als Hochfest ist im österlichen Festkreis Christi Himmelfahrt am vierzigsten Tag nach dem Ostersonntag (nach Apg. 1, 3) hinzugetreten.

Der Weihnachtsfestkreis

Mit der Einführung von Weihnachten im Westen, Epiphanie im Osten begann die Begründung eines zweiten Festkreises.
Warum wird Weihnachten am 25. Dezember gefeiert? Sicher hat es mit der zunehmenden Tageslänge nach der Wintersonnenwende zu tun – die Wintersonnenwende schwankte im IV. Jahrhundert zwischen dem 20. und dem 21. Dezember. Der 25. Dezember war auch der Weihetag des Tempels des Sol, den Kaiser Aurelian als Heiligtum eines neuen Staatskults errichtete. Ein Fest des Sol Invictus allerdings ist im römischen Festkalender nicht bezeugt.
Im Osten dagegen breitete sich das Fest der Epiphanie oder Theophanie am 6. Januar aus. Dem Altarmenischen Lektionar zufolge war Epiphanie das Fest der Geburt des Herrn: in der Nacht wurde das Evangelium von der Anbetung der Hirten (Lc. 2, 8 ff.) gelesen – das von der Geburt des Herrn ist wohl in der vorausgehenden Textlücke verschwunden – und dann das von der Anbetung der Magier (Mtth. 2, 1 ff.).
Allein die armenische Kirche hat am Geburtsfest am 6. Januar festgehalten, und sie bezieht ebenso die Anbetung der Magier mit ein; alle anderen Kirchen, angefangen schon von den Apostolischen Konstitutionen, haben das römische Weihnachtsfest übernommen. Die Kirchen des byzantinischen Ritus haben das Evangelium von der Geburt und das von der Anbetung der Hirten in der Nacht und das von der Anbetung der Magier am Morgen auf den Weihnachtstag übertragen, während die römische Kirche das von der Anbetung der Magier an Epiphanie belassen hat und auf den Weihnachtsmorgen statt dessen den Johannes-Prolog gelegt hat. In den Kirchen des Ostens außer der armenischen wurde nun Epiphanie zum Fest der Taufe des Herrn. In der römischen Kirche aber verbindet Epiphanie – «Tribus miraculis ornatum diem sanctum colimus» – dreierlei: die Anbetung der Magier, die Taufe des Herrn und das Weinwunder von Kana; da aber die Anbetung der Magier – „heilige drei Könige“ – im Vordergrund steht, wird der beiden anderen Festanlässe danach noch einmal gedacht: der Taufe des Herrn am achten Tag, des Wunders von Kana am Sonntag danach. Die koptische Kirche feiert dieses Wunder am 8. Januar.
Die syro- antiochenische Kirche feiert das Weinwunder am I. Fastensonntag (unserem Quinquagesima), worin sich eine alte Verbindung der Fastenzeit mit Epiphanie zeigen dürfte, entsprechend dem Fasten Jesu, das sich an seine Taufe anschloß (Mtth. 3; Lc. 4).
In einigen alten Quellen des römischen Ritus wird die Taufe des Herrn statt dessen am Mittwoch der Woche nach Epiphanie angesetzt.
Eine Festwoche wie zum Fest der Ungesäuerten Brote kennen die Juden auch für das Laubhüttenfest (Lev. 23, 39) und das Fest der Tempelweihe, Chanukka; bei diesen beiden Festen wird auch der achte Tag gefeiert. Der achte Tag nach der Geburt des Herrn war der Tag Seiner Beschneidung (Lc. 2, 21). Das lud dazu ein, durch solch eine Festwoche das Fest der Geburt mit dem der Beschneidung zu verbinden; auch das ist vom Altarmenischen Lektionar bezeugt. In der römischen Kirche ist auch der achte Tag nach Epiphanie ein Fest: eben das der Taufe des Herrn.
Dieser Festkreis wurde ergänzt durch das Fest der Darstellung des Herrn im Tempel am 40. Tag nach Weihnachten, das so die Weihnachtszeit abschließt, und das Fest der Verkündigung neun Monate vor Weihnachten. Diese Feste sind schon vom Altarmenischen Lektionar bezeugt; ihm zufolge wurde das Fest der Verkündigung am 7. April gefeiert, das der Beschneidung am 13. Januar und das der Darstellung im Tempel am 14. Februar. So hält es die armenische Kirche bis heute; die anderen Kirchen außer der syrisch-chaldäischen Kirche haben diese drei Feste angenommen, doch feiern sie sie, dem Weihnachtsfest am 25. Dezember entsprechend, am 25. März, am 1. Januar, am 2. Februar. Die byzantinische, die koptische und die römische Kirche haben noch drei Monate nach dem Fest der Verkündigung, am 24. Juni, das der Geburt des heiligen Johannes des Täufers eingeführt.
Allerdings feiern die Ostkirchen, die dem julianischen Kalender folgen, natürlich all diese Feste im XX. und XXI. Jahrhundert dreizehn Tage nach dem gregorianischen Termin. Dadurch ist das Gerücht entstanden, auch die orthodoxen Kirchen feierten Weihnachten an Epiphanie.
Die syrisch-chaldäische hat für diese Anlässe keine eigentlichen Feste3, gedenkt aber der Beschneidung des Herrn und der Darstellung im Tempel am Sonntag nach Weihnachten und der Verkündigung im Advent.
Ebenso gedenkt sie im Advent der Visitatio, des Besuchs Marias bei Elisabeth (nach Lc. 1, 39-56). Diese Gedenktage im Advent kennen auch die andern syrischen Kirchen und ebenso die römische: diese gedenkt in der Woche vor Weihnachten im Rahmen der Quatemberfeier am Mittwoch der Verkündigung, am Freitag der Visitatio. Der visigothische Ritus aber begeht in dieser Zeit, am 18. Dezember, das Fest der Verkündigung.
Eine Art heiliger Woche vor Weihnachten, die am Vorabend dieses 18. Dezembers beginnt, kennt der römische Ritus, ausgezeichnet durch die O-Antiphonen.

Die Feste der Kirche

Als arbeitsfreie Feste nennen die Apostolischen Konstitutionen außer der fünf Hochfeste – Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Weihnachten, Epiphanie – auch die Feste der Apostel und des heiligen Stephanus. Heiligenfeste nennt man sie heute, und das sind sie ja in der Tat; doch die Apostelfeste sind mehr: sie sind Feste der Kirche; und auch die Kirche – auf die Evangelien folgt die Apostelgeschichte – gehört zur Heilsgeschichte.
Darüber hinaus gab es schon damals, schon im Altarmenischen Lektionar, viele weitere Heiligenfeste, die Märtyrerfeste und etliche andere. Wie die Depositio Martyrum zeigt, wurde seit ältester Zeit, so wie auch der Toten im weltlichen Raum, jährlich der Märtyrer an ihrem Todestag gedacht. Auch der übrigen Heiligen gedenkt die Kirche meistens an ihrem Todestag, dem dies natalicius in der Seligkeit, bei manchen aber am Tag der Translatio, der Überführung ihrer Gebeine oder Reliquien, oder am Tag der Weihe einer Kirche unter ihrem Patrocinium.
Doch sind unter diesen Tagen einige besondere, die nicht nur Gedenktage der einzelnen Heiligen sind, sondern Feste der Kirche. Außer der Apostel feiert die Kirche besonders die Märtyrer, die am Anfang der jeweiligen Ortskirche standen: «Sanguis martyrum semen Ecclesiæ». Für die universale Kirche aber ist das der Protomärtyrer Stephanus, für Rom nächst den Apostelfürsten der heilige Laurentius. Ähnliches gilt für den Gründerbischof einer Diözese, in Münster etwa für den heiligen Ludger.
Schon das Altarmenische Lektionar zeigt am 27. Dezember das Fest des heiligen Stephanus, am 28. das der heiligen Apostel Petrus und Paulus, am 29. das der heiligen Apostel Johannes und Jakobus. Am 25. vereint es das Fest Davids mit dem des heiligen Apostels Jakobus, des „Herrenbruders“. Dieses Fest konnte nur in der armenischen Kirche fortbestehen, da überall sonst es vom Weihnachtsfest verdrängt wurde. Auch die anderen drei Feste haben die Armenier beibehalten, die Chaldäer haben sie auf die Wochen nach Epiphanie verlegt. Das Fest des heiligen Stephanus wurde auch in der syrisch-antiochenischen Kirche in die Woche nach Epiphanie verlegt, in den anderen Kirchen beibehalten (wobei der Termin wie auch sonst um ein, zwei Tage verschoben wurde). Für das Fest der heiligen Apostel Petrus und Paulus haben nur die Armenier diesen Termin beibehalten, die übrigen Kirchen außer der Chaldäer haben den römischen Termin am 29. Juni angenommen. Vom Fest der heiligen Apostel Johannes und Jakobus ist im lateinischen Raum das Fest des heiligen Johannes am 27. Dezember geblieben. Hinzugekommen ist das Fest der Unschuldigen Kinder, das alle Kirchen außer der armenischen und der syrisch-chaldäischen in diesen Tagen begehen; die syrisch-chaldäische Kirche hat es ebenfalls auf die Wochen nach Epiphanie verlegt.
Den heiligen Apostel Johannes feiern die syrisch-antiochenische und die byzantinische Kirche am 8. Mai; dieses Fest gehört sicher zusammen mit dem römischen Fest dieses Apostels am 6. Mai, an dem dessen Marter an der Lateinischen Pforte (siehe Mc. 10, 39) gefeiert wird.
Ein weiteres Apostelfest des Altarmenischen Lektionars hat sich weit verbreitet: das des heiligen Andreas am 30. November, das auch die byzantinische, die koptische und die römische Kirche kennen.
Einige der Märtyrerfeste sind bereits biblisch begründet. Außer des Festes des heiligen Stephanus zeigt das Altarmenische Lektionar auch schon das Fest des heiligen Johannes des Täufers am 29. August, an dem die byzantinische und die römische Kirche und tags darauf die koptische seiner Enthauptung gedenken, sowie das der makkabäischen Märtyrer am 1. August, das ebenfalls in die byzantinische und römische Kirche gelangt ist. Auch alttestamentliche Propheten feiert das Altarmenische Lektionar, doch von diesen Festen ist keines in den allgemeinen Gebrauch der Kirchen gelangt.
Und natürlich gehört Maria zur Heilsgeschichte. An Marienfesten kennt das Altarmenische Lektionar das Fest am 15. August, das von allen Kirchen außer der chaldäischen übernommen wurde.
Chanukka, die Neuweihe, die Enkaínia des Tempels (I. Makk. 4, 59; II. Makk. 10, 8), feiert das Judentum jedes Jahr; auch Jesus nahm daran teil (Joh. 10, 22). Ebenso feiert die Kirche seit jeher Kirchweih. Am 13. September 335 wurde die Anastasis, die Auferstehungskirche in Jerusalem geweiht; das Altarmenische Lektionar zeigt am 13. und 14. September das Fest der Weihe der heiligen Orte. Die spätere Zeit begeht an diesen Tagen das Fest der Kreuzerhöhung, die chaldäische Kirche am 13., am 14. die anderen.
Aber es gibt noch ein zweites Kreuzfest, welches schon das Altarmenische Lektionar kennt: am 7. Mai 351 – im Osten des Reiches regierte der Arianer Constantius – war über Golgotha am Himmel lange Zeit ein großes hellstrahlendes Kreuz erschienen. Dieses Fest wird bis heute in der armenischen und der byzantinischen Kirche gefeiert.
Ein Märtyrerfest, das schon das Altarmenische Lektionar kennt und das von fast allen Kirchen angenommen wurde, ist das der vierzig Märtyrer am 9. März. Nur in der chaldäischen Kirche fehlt es; und die armenische hat es auf den Samstag der vierten Fastenwoche gelegt.
Ebenso kennt schon das Altarmenische Lektionar das Fest des heiligen Antonius am 17. Januar, das von allen Kirchen außer der chaldäischen und der armenischen angenommen wurde – auch das Mönchtum, das ihn als Urvater sieht, ist wesentlich für die Kirche.

Fastenzeit und Heilige Woche

Seitdem die frühe Kirche die Feier der Auferstehung auf den Ostersonntag festgelegt hat, dürfte sie am Karfreitag und Karsamstag, den Tagen des Leidens und der Grabesruhe des Herrn gefastet haben. Das Gedenken daran wurde in Jerusalem, wie schon die Quellen von der Wende des IV. Jahrhunderts zeigen, zur Heiligen Woche ausgeweitet, die im römischen Ritus mit dem Palmsonntag – sechs Tage vor Pascha (Joh. 12, 1. 12) – beginnt, im armenischen und byzantinischen dagegen wie schon im Altarmenischen Lektionar mit dem Lazarussamstag (nach Joh. 11).
Doch dem Passionsfasten hat die Kirche das vierzigtägige Fasten nach dem Vorbild des Herrn vorangestellt. Dieses Fasten ist besonders verbunden einerseits mit der Vorbereitung der Katechumenen auf ihre Taufe in der Osternacht, andererseits mit der Lossprechung der Büßer am Gründonnerstag, die sich, wenn auch nicht mehr in der Praxis, so doch in den liturgischen Büchern des römischen Ritus bis heute findet.
Am Sonntag sechs Wochen vor Ostern beginnen die vierzig Tage, zu denen eben das Passionsfasten der beiden Kartage nicht mehr gezählt wurde. So hält es die Mailänder Kirche bis heute. Doch da, bezeugt seit den Quellen von der Wende des IV. Jahrhunderts, auch andere Christen außer der Büßer sich am Fasten beteiligten, sie aber nach der Anordnung des I. Nicænum sonntags nicht fasten dürfen, mußte zum Ausgleich für diese sechs Sonntage der Beginn der Fastenzeit vorverlegt werden. So haben ihr die Kirchen des Orients eine Woche hinzugefügt, wie es schon das Altarmenische Lektionar zeigt.
Die römische und die byzantinische Kirche haben nun das Passionsfasten bei den vierzig Tagen eingerechnet; die römische Kirche beginnt das Fasten daher am Mittwoch vor dem I. Fastensonntag, die byzantinische dagegen – so schon in Jerusalem zur Zeit Egerias (c. XXVII, 1.) – zwei Wochen vor diesem Sonntag, um auch die Samstage vom Fasten ausnehmen zu können (außer des Karsamstags, der aber nicht mitgezählt wird). Doch die erste Woche dieser Zeit gehört als Butterwoche noch nicht zu den Großen Fasten, die darum nur sieben Wochen zählen. Sieben Wochen, ebenso wie in Kirchen des Orients: darum wird in der byzantinischen, der armenischen und der syrisch-antiochenischen Kirche der Mittwoch der vierten Fastenwoche als Mittfasten begangen.
Eine andere Fastenordnung hat im syrisch-antiochenischen Kalender eine Spur hinterlassen: der Freitag vorm Palmsonntag ist hier der Tag der Vollendung der vierzigtägigen Fastenzeit; demnach wurde das Fasten vom Montag der I. Fastenwoche bis zu diesem Tag gezählt, die Sonntage mitgezählt, und das Fasten der Heiligen Woche davon getrennt.

Advent

Die meisten Kirchen haben auch dem Weihnachtsfest eine Zeit der Erwartung vorangestellt, oft mit mildem Fasten verbunden, den Advent, der aber sehr unterschiedlich lang ist: er beginnt in der syrisch-antiochenischen Kirche am sechsten Sonntag vor Weihnachten, ebenso in der armenischen, hier natürlich vor dem Fest am 6. Januar. In der chaldäischen Kirche beginnt er am vierten, in der byzantinischen erst am zweiten Sonntag vor Weihnachten. Doch hier beginnt eine vorbereitende Fastenzeit bereits vierzig Tage vor dem Fest, am 15. November; weil dieses Fasten nur mild ist, sind Samstage und Sonntage mitgezählt. In der koptischen Kirche ist diese Fastenzeit noch zwei Tage länger, in der armenischen Kirche dagegen wird nur acht, in der syrisch-antiochenischen zehn Tage lang vor dem Fest gefastet.
Doch auch in der syro-antiochenischen Kirche umfaßte diese Fastenzeit nach Canon 20 von Mor Hananja einst vierzig Tage*.
In der römischen Kirche beginnt der Advent so wie in der chaldäischen am vierten Sonntag vor Weihnachten, doch in alten Quellen des römischen Ritus gab es fünf Adventsonntage4; im ambrosianischen Ritus sind es sechs, wobei zudem der Heilige Abend nicht einbezogen ist, wenn er auf einen Sonntag fällt.
Daher liegt der 1. Adventssonntag in diesem Ritus in der Zeit vom 12. bis zum 18. November. Adventliches Fasten beginnt demnach am Montag danach, also bald nach S. Martin; daher wurde es „Martinsfasten“, „quaresima di san Martino“ genannt. Es war weit über die Mailänder Kirchenprovinz hinaus verbreitet; auch der heilige Franziskus hielt es ein**.

Das römische Kirchenjahr

Die Feste

Die römische Kirche verbindet seit alter Zeit die neutestamentlichen Feste, wie sie zuerst im Osten bezeugt sind, mit den römischen Heiligenfesten und auch denen der weiteren lateinischen Welt sowie einigen des Ostens. Einige Feste wie Weihnachten und das der heiligen Apostel Petrus und Paulus dürften sich von Rom aus über die christliche Welt ausgebreitet haben. Das Fest Kreuzerhöhung teilt sich den Tag mit dem hier älteren Fest der heiligen Cyprian und Cornelius.
Der römische Festkalender kennt zudem ein Kreuzfest am 3. Mai, das der Auffindung des Heiligen Kreuzes, das aus dem gallischen Raum nach Rom gedrungen ist5. Im Osten wird der Auffindung des Heiligen Kreuzes am Fest Kreuzerhöhung gedacht; in Rom dagegen wurde dieses Fest mit der Wiedererlangung des Heiligen Kreuzes durch Kaiser Herakleios im Jahre 628 verbunden, nachdem es vierzehn Jahre zuvor vom persischen Großkönig Chosrau II. geraubt worden war – aber das Fest der Kreuzerhöhung ist ja viel älter als dieses Ereignis. So ist anzunehmen, daß dieses Festes in Rom umgedeutet wurde, um dem Fest am 3. Mai jene Bedeutung zu geben. Ursprünglich dürfte dieses das Fest der Erscheinung des Heiligen Kreuzes vom 7. Mai sein.
Daß in verschiedenen Riten die Feier von Festen um ein, zwei Tage divergiert, ist nichts Ungewöhnliches. Auch das anschließende Fest des heiligen Apostels Johannes wird ja im Westen zwei Tage eher gefeiert als im Osten. Eine Abweichung von vier Tagen ist etwas ungewöhnlicher, aber angesichts des Umweges des Festes über den gallischen Raum kein Einwand gegen die Gleichsetzung der Festfeiern.
An eigentlichen Marienfesten, außer der Feste mit bedeutsamem marianischem Aspekt wie denen der Verkündigung und der Darstellung des Herrn im Tempel, hier Mariæ Reinigung oder Lichtmeß genannt, kennt Rom seit alter Zeit die Aufnahme Marias in den Himmel am 15. August und dazu, so wie die meisten Kirchen des Ostens, das ihrer Geburt am 8. September.
An Engelfesten kennt die römische Kirche zwei des heiligen Michael, am 8. Mai und am 29. September, beide ohne eine Parallele im Osten.
Der römische Kalender hat Feste aller Apostel, einige paarweise. Diese Feste außer der bereits genannten teilt sie nicht mit den Kirchen des Ostens. Das Fest des heiligen Evangelisten Markus am 25. April jedoch hat sie mit deren meisten gemeinsam, das des heiligen Lukas am 18. Oktober mit Kopten und Byzantinern, und zur Zeit dieses Festes feiern die Armenier das Fest der vier heiligen Evangelisten. Leider fiel auf das Fest des heiligen Markus in Rom die große Bittprozession, die Litania major, so daß dieses Fest hier in den Hintergrund gedrängt wurde. Das Fest des heiligen Apostels Barnabas am 11. Juni teilt die römische Kirche mit der byzantinischen Kirche allein, das der „Apostola apostolorum“, der heiligen Maria Magdalena am 22. Juli mit Byzantinern und Kopten.
Es gibt einige sekundäre Feste der Apostel; außer der beiden schon genannten sind das der Bekehrung des heiligen Paulus am 25. Januar und Petri „Kettenfeier“, die der Befreiung des heiligen Petrus aus dem Kerker gilt (Apg. 12, 1-11) und statthat am 1. August, dem Fest der makkabäischen Brüder, weil die Ketten des heiligen Petrus als Reliquie in einer römischen Kirche verehrt werden, in deren Krypta der Sarkophag dieser Märtyrer steht.
Im byzantinischen Ritus gibt es am Tag nach hohen Festen Mitfeiern, Synáxeis, für Heilige, die an diesem Fest eine eigene Bedeutung haben;
– eigentlich bedeutet „Sýnaxis“ nur „Versammlung“ –
die der heiligen Gottesmutter am 26. Dezember hat ebenso die syrisch-antiochenische Kirche: «Beglückwünschung der Jungfrau». Eine solche Mitfeier kennt auch der römische Kalender: die Commemoratio des heiligen Paulus am 30. Juni – die byzantinische und die syrisch-antiochenische Kirche begehen diesen Tag als Sýnaxis der zwölf Apostel.
Ansonsten gibt es wenige Heiligenfeste, die die römische Kirche mit denen des Ostens teilt. Deren wichtigste sind die des heiligen Georg am 23. April, der heiligen Barbara am 4. und des heiligen Nikolaus am 6. Dezember. Etwas mehr Übereinstimmungen gibt es mit der byzantinischen Kirche allein, so das Fest der heiligen Euphemia am 16. September.
Einen besonderen Rang haben im römischen Ritus die Feste der vier Kirchenväter. Die Auswahl dieser vier Heiligen – Ambrosius, Augustinus, Hieronymus und Gregor d.Gr. – beschränkt sich auf die lateinischen Kirchenväter und erscheint etwas willkürlich – warum nicht Leo d.Gr.? Das Entscheidende aber ist nicht die Auswahl, sondern die Vierzahl: sie steht für die Offenbarung Christi, die durch die vier Evangelisten weitergegeben wurde; ihr Weiterleben und ihre Gewährleistung in der Tradition der Kirche wird durch die Vierzahl der Kirchenväter bezeugt.
Allerheiligen feiert die byzantinische Kirche am Sonntag nach Pfingsten. Eine frühmittelalterliche Quelle6 zeigt diesen Tag – Dominica in natale Sanctorum – auch für den römischen Ritus; doch seit dem IX Jahrhundert ist der Termin am 1. November allgemein verbreitet. Kein Fest, sondern ein Gedenktag ist Allerseelen, das sich im Laufe der Zeit ähnlich einer Sýnaxis an Allerheiligen anschloß. Im Ordinarium Innozenz’ III. (f. 73ra) wird an diesem Tag die Totenvigil in ihrer vollen Form mit drei Nokturnen dem Officium des Wochentags hinzugefügt.
Ähnlich läßt die armenische Kirche fünf hohen Festen – Weihnachten (= Epiphanie), Ostersonntag, Verklärung, Aufnahme Mariens in den Himmel, Kreuzerhöhung – je einen Totengedenktag folgen.

Die hohen Feste

Vigilien

Im Judentum wird am Tag vor Purim gefastet: das Esther-Fasten. Am Tag vor Pesach gibt es den Brauch, daß der Erstgeborene fastet.
Im Christentum geht Ostern und Weihnachten eine Fastenzeit voraus; im Osten gibt es noch andere solche Fastenzeiten, so in der byzantinischen Kirche das Apostel- oder Petrusfasten und das vor Mariæ Entschlafung, ersteres auch, doch auf drei Tage beschränkt, in der syrisch-orthodoxen Kirche.
Die römische Kirche dagegen hat den höheren Festtagen je einen einzelnen Tag vorangestellt, an dem gefastet wurde (außer St. Philippus und Jakobus, das am 1. Mai, also in der Osterzeit liegt): die Vigil. Keine Vigilien gibt es, wenn das Fest auf ein ähnlich hohes anderes Fest folgt, und ebensowenig in der Fastenzeit, in der sowieso gefastet wird und der Wochentag Vorrang hat vor einer Vigil; darum bleibt Mariæ Verkündigung ohne Vigil. Bemerkenswert ist, daß auch Mariæ Geburt, Kirchweih, Kreuzfeste und Engelsfeste keine Vigil haben, wohl aber die primären Apostelfeste – das zeigt, daß sie Feste der Kirche sind, nicht etwa einfache Heiligenfeste. Doch eine Vigil hat St. Laurentius; das Fest dieses heiligen Märtyrers und Diakons ist gleichsam das römische Gegenstück zum Fest des heiligen Stephanus.
Hatte einst Kreuzerhöhung eine Vigil? Der Vigiltag wäre der 13. September, die Iden; mit diesem Tag läßt der heilige Benedikt die zunächst noch gemilderte vorösterliche (!) Fastenzeit beginnen7.
Auch die byzantinische Kirche kennt Proeórtiai, einen Tag der Vorfeier, zu einigen der höchsten Feste; zu Weihnachten aber sind es fünf, zu Theophanie vier Tage. Gefastet aber wird an ihnen nicht außer an den Tagen vor Weihnachten, die ja zur vorweihnachtlichen Fastenzeit gehören, und am Tag vor Theophanie.
Auch in der koptischen Kirche ist der Tag vor Epiphanie Fasttag.

Oktaven

Die Feier der Festwoche und des achten Tages beschränkt sich im Osten auf die schon genannten höchsten Feste. Im römischen Westen dagegen breiteten sich solche Feiern, die Oktaven, auf andere Hochfeste aus.
Die byzantinische Kirche aber kennt Metheórtiai, Nachfeiern, die in der Regel sieben Tage dauern; am darauffolgenden Tag, also in der Regel am Tag nach dem Oktavtag, folgt dann die Apódosis des Festes. Öfters aber sind sie gekürzt, eines anschließendes Festes oder dessen Proeórtia wegen oder auch (bei Kreuzerhöhung) ohne ersichtlichen Grund. Der Tag vor Christi Himmelfahrt aber ist zugleich Apódosis von Ostern und Proeórtia von Himmelfahrt.
In älterer Zeit entstanden Riten und auch Feste weniger durch päpstliche oder bischöfliche Anordnung, sondern sie kamen durch fromme Priester und Mönche in Gebrauch und wurden, wenn sie wertvoll waren, dann – «Alles aber prüft; was gut ist, behaltet!» (I. Thess. 5, 21) – zur kirchlichen Norm.
Das gilt ganz besonders für die Oktaven: bei ihnen schwankte der Brauch ganz besonders. In den frühen liturgischen Büchern traten sie kaum auf: außer der Oster- und der Pfingstwoche hatten die einzelnen Tage der Festwoche keine Eigentexte, und ebensowenig die Oktavtage selbst außer derer von Weihnachten und Epiphanie, die ja eigene Feste darstellten; statt dessen wurden die Texte des Festes verwendet. Und in den Kalendern brauchten sie nicht vermerkt zu werden: ihr Termin ergab sich ja aus dem des Festtags. Oft wurden auch nur Oktavtage selbst gefeiert, nicht die Festwochen.
Schon in einem Lektionar aus dem IX. Jahrhundert8 sind die Oktaven von Weihnachten und Epiphanie, von Ostern und Pfingsten (obwohl diese nicht als eigentliche Oktavtage gelten!) sowie von Peter und Paul genannt. Doch erst im XII. Jahrhundert werden die Aufzeichnungen vollständiger; von Bedeutung sind Kalender, Ordinarien und, besonders systematisch in der Darstellung, das Rationale des Guillaume Durand von Mende aus dem späten XIII. Jahrhundert.
Seit dem Ordo officiorum Ecclesiae Lateranensis des Kardinals Bernhard aus der Mitte des XII. Jahrhunderts ist als Norm bezeugt außer der Feier der Festwochen von Ostern und Pfingsten die Feier der Oktaven dieser Feste: Weihnachten, St. Stephanus, St. Johannes Ev., Unschuldige Kinder, Epiphanie, Christi Himmelfahrt, Johannes des Täufers, Peter und Paul, St. Laurentius, Aufnahme Marias in den Himmel; zudem, natürlich mit örtlich unterschiedlichem Termin, Kirchweih. Die Oktav von Mariæ Geburt, in der Mitte des XIII. Jahrhunderts vom Papst angeordnet9, verbreitete sich schnell. Langsamer verbreitete sich die von Allerheiligen, die bereits im XIII. Jahrhundert bezeugt, erst im späten XV. Jahrhundert vom Papst angeordnet wurde10.
Daneben erscheinen gelegentlich noch Oktaven weiterer Feste wie St. Martin und St. Agnes; letzteres hat eine Spur noch im tridentinischen Kalender hinterlassen: «St. Agnetis secundo» am Oktavtag.

Der Rang der Feste

Fünf Festtage – Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Weihnachten und Epiphanie – sowie der Gründonnerstag werden im römischen Ritus «dies sacratissimi» genannt, nicht in den Rubriken, aber im Hochgebet, im Communicantes: «Communicantes et diem sacratissimum (noctem sacratissimam) celebrantes ...». Dies sind die höchsten Festtage der Kirche; der Bedeutung des Tages nach sind auch der Karfreitag und der Karsamstag dazu zu zählen, die keine Messe und somit auch kein Communicantes kennen. An jenen fünf Festen ist dieser Einschub ins Communicantes die ganze Oktav hindurch zu verwenden; wie alt dieser Brauch ist, muß hier offen bleiben, jedenfalls sind die Tage der Festwoche nicht dem Festtag selbst gleichrangig.
Seit dem Mittelalter gibt es die Bezeichnung «festa duplicia» oder «festa dupla» für die höchsten Feste. Die erste Quelle, die all diese Duplicia aufzählt, ist das Rationale des Guillaume Durand (L. VII, c.1, 31-33). Was es ist, was ein Duplex-Fest ausmacht, zeigt der Ordo des Laterans: «Singulae antiphonae ante psalmum finiantur et post psalmum repetantur» (102’β) – das heißt, daß die Antiphonen an diesen Festen doppelt gesungen werden, also nicht nur, wie auch sonst, am Ende des Psalms (oder Canticums), sondern davor schon ganz gesungen (nicht nur angestimmt) werden. Dies ist das Zeichen der höchsten Feste: «in omnibus principalibus festis, in illis videlicet, in quibus antiphone ante psalmos finiuntur» (99’β). Stellt man die Tage, die im Ordo des Laterans diese Anordnung haben oder einen klaren Hinweis darauf (Christi Himmelfahrt und Mariæ Aufnahme in den Himmel), den von Durand aufgezählten Duplex-Festen gegenüber, so zeigt sich weitgehende Übereinstimmung: außer der fünf «geheiligtesten» Feste sind es Stephanus und Johannes Ev., Mariæ Verkündigung (dieses Fest wird auch im Ordo des Laterans als «duplum» bezeichnet), Johannes Bapt., Peter und Paul, Laurentius, Mariæ Aufnahme in den Himmel, Mariæ Geburt und Kirchweih sowie laut Durand die Hochfeste der einzelnen Kirchen, was im Lateran das des heiligen Augustinus als Patrons der geistlichen Gemeinschaft des Kapitels ist.
Allerheiligen gehört im Lateran dazu und steht bei Durand in der Liste der vom Konzil von Lyon angeordneten hohen Feste (L. VII, c.1, 30), doch unter den Duplex- und auch unter den Semiduplex-Festen fehlt es in seiner Aufzählung; im Lateran dagegen sind die Feste der Beschneidung des Herrn und Mariæ Lichtmeß noch keine Duplex-Feste, doch sind sie ebenso wie diese durch die Vierzahl der Kantoren ausgezeichnet (102; 144 β).
Die Tage des Triduum sacrum – von Gründonnerstag bis Karsamstag – sind keine Feste, doch lehrt das Ordinarium Innozenz’ III., während das des Laterans darüber schweigt, daß auch sie Duplex-Charakter haben (28ra.b): «Antiphonæ ... ante psalmos et post dicuntur totæ ... sicut quando fit officium duplex.»
Durand unterscheidet Duplicia majora und Duplicia minora. Von den genannten Festen sind minora nur die Hochfeste der einzelnen Kirchen. Dazu kommen Montag und Dienstag von Ostern und Pfingsten, die auch im Lateran Duplicia sind; dort ist das noch die ganze Osterwoche mit dem Weißen Sonntag. Montag und Dienstag der Osterwoche sind im syrisch-antiochenischen Ritus ebenso herausgehoben. Die weiteren Duplicia minora sind das Gedächtnis des heiligen Paulus am 30. Juni und die Oktavtage höchster Feste, die von Peter und Paul, Laurentius und Mariæ Aufnahme in den Himmel; ein «duplex officium» ordnet auch das Ordinarium Innozenz’ III. für die Oktav von Peter und Paul an.
Es gibt auch die Meinung, von Callewaert propagiert, Duplicia seien die Feste, die in Rom doppelte Vigilien hatten. Doch auch diese Feste werden im Ordo des Laterans aufgezählt: es sind andere als die oben genannten, darunter sind Feste wie des heiligen Venantius (147’) und der heiligen Rufina und Secunda (150’). Es sind vor allem Patronatsfeste von Kapellen, die zum Lateran gehören; in den anderen römischen Kirchen wird das ähnlich sein. Ein Fest, das in diesem Ordinarium ausdrücklich als «duplum» bezeichnet wird (107’β f.), Mariæ Verkündigung, gehört nicht dazu (145’β), ebensowenig Christi Himmelfahrt (135 β).
Schließlich kennt Durand Semiduplicia, die ihm zufolge dadurch ausgezeichnet sind, daß einige Gesangsstücke von zwei Stimmen gesungen werden (was an Duplex-Festen bei noch mehr Stücken üblich war). Ihr eigentliches Merkmal aber, das in den alten Ordinarien schon durchscheint, aber erst später ausgesprochen wird, ist die doppelte Vesper: ebenso wie die Duplex-Feste haben sie nicht nur eine Festvesper am Vorabend, sondern eine zweite am Abend des Festtags. Semiduplicia: das sind die meisten anderen Oktavtage, das sind die Apostelfeste, auch die sekundären, sowie Barnabas und Maria Magdalena, das sind die Feste der vier Evangelisten und der vier Kirchenväter, das sind die beiden Kreuzfeste und die beiden Michaelsfeste, das sind das Fest der unschuldigen Kinder und das der Enthauptung Johannes des Täufers. Dazu kommen noch einige einfache Heiligenfeste, die der heiligen Nikolaus und Martin sowie einiger heiliger Jungfrauen.
Sonntage haben Semiduplex-Rang, Duplex-Feste werden ihnen vorgezogen, wenn sie auf denselben Tag fallen. Das Ordinarium Innocenz’ III. (1198-1216) ordnet an, den Sonntagen zwischen der Pfingstoktav und dem Advent zudem noch die Apostelfeste, St. Michael und Kreuzerhöhung vorzuziehen (47rb) – so zeigt sich wieder, wie schon darin, daß sie durch einen Vigiltag ausgezeichnet sind, der besondere Rang, der den (primären) Apostelfesten, die ja schon in den Apostolischen Konstitutionen als arbeitsfreie Festtage erschienen, unter den Semiduplex- Festen zukommt.
Schließlich gibt es unter den Festen, die weder Duplicia noch Semiduplicia sind, die Unterscheidung zwischen Festen mit neun (im monastischen Cursus: zwölf) und Festen mit drei Lesungen, in der Mette (den Vigilien, der Matutin) nämlich. Erstere haben in der Mette eigene Psalmen und Psalm-Antiphonen, letztere haben statt dessen die des Wochentags11. An diesen letzteren Festen wurde in der Mette kein Te Deum, in der Messe kein Gloria gesungen12.

Die Sonntage

Unter den Sonntagen haben im römische Kirchenjahr einige besonderen Rang, die des Advent nämlich und die von Septuagesima bis zum Weißen Sonntag.
Dazu treten die weiteren fünf Sonntage der Osterzeit.
Für die übrigen, die Sonntage per annum, das Jahr hindurch, gibt es seit alters her zwei Zählweisen, die eine für das Proprium der Messe, die andere für das Stundengebet.
Beiden gemeinsam ist, daß die Sonntage nach Epiphanie gezählt werden, das sind bis zu 6 Sonntagen.
Für das Meßproprium werden ebenso die Sonntage nach Pfingsten gezählt, bis zu 24 Sonntagen. Sind es mehr, so werden vor dem letzten Sonntag nach Pfingsten die ausgefallenen Sonntage nach Epiphanie nachgefeiert – zusammen sind es übers Jahr in jedem Fall 29 oder 30 Sonntage. Der letzte Sonntag nach Pfingsten hat besonderen Rang, weist schon auf den Advent; er wird nicht ausgelassen, auch wenn es einmal nur 23 Sonntage nach Pfingsten sind.
Im Sacramentarium Paduanum, das eine Frühform des Sacramentarium Gregorianum darstellt und seit karolingischer Zeit vom Hadrianum verdrängt wurde, ist eine andere Ordnung überliefert: nach den Sonntagen nach Pfingsten folgen die nach der Oktav der Apostel (Peter und Paul), dann die nach St. Laurentii, schließlich die nach St. Angeli (Michael). Die gleiche Zählung zeigt das Lektionar von Monza / Verona, andere frühmittelalterliche Lektionare und Evangeliare verwenden sie teilweise; in einigen Evangeliaren ist dabei St. Angeli durch St. Cypriani ersetzt.
Daß hier von St. Laurentii, nicht von Mariæ Aufnahme in den Himmel an gezählt wird, spricht dafür, daß diese Zählung älter ist als die Annahme des großen Marienfests im Westen.
Im Stundengebet wird diese Ordnung auch für die Orationen, die Homilie zum Tagesevangelium in der III. Nokturn der Mette und die Antiphonen zum Benedictus und zum Magnificat der II. Sonntagsvesper verwandt. Die Lesungen und Responsorien der Mette dagegen sowie die Antiphon zum Magnificat der I. Sonntagsvesper richten sich nach der Historie13.
Die Historien sind die Folgen von Lesungen aus dem Alten Testament und den zugehörigen Responsorien.
sowie Antiphonen zu Magnificat und Benedictus
Die erste Historie ist die der Bücher der Könige (und Paralipomenon), die am Sonntag nach Pfingsten beginnt und sich bis zum Ende des Julis erstreckt. Die folgenden Historien beginnen, wie es in allen Ordinarien erklärt wird, mit dem ersten Sonntag des Monats, wenn er in die ersten drei Tage des Monats fällt; sonst beginnen sie mit dem vorangehenden Sonntag. Den August nimmt die Historie der Bücher Salomons ein. Der September beginnt mit der des Buches Iob, doch vom dritten Sonntag an folgen die der Bücher Tobias, Judith und Esther; hat der September nur vier Sonntage, so beginnt die Historie Esthers am Mittwoch der dritten Woche, am Quatembermittwoch. Der Oktober gehört der Historie der Makkabäer, der November der der Propheten Ezechiel, Daniel und der Kleinen Propheten.
Die Sonntage, an denen eine Historie beginnt, haben einen besonderen Rang; sie können nur von Hochfesten verdrängt werden. Außerhalb des stadtrömischen Ritus ist ihre I. Vesper ausgezeichnet durch ein Responsorium aus der Historie, während sonst die römische Vesper seit dem Ende des I. Jahrtausends keine Responsorien mehr kennt.

Fastenzeiten

Die Vorfastenzeit

Die römische und die byzantinische Kirche haben eine Vorfastenzeit eingeführt, die in der römischen drei Wochen vor dem I. Fastensonntag beginnt: Septuagesima. In der byzantinischen beginnt sie noch eine Woche eher; doch gibt es da eine liturgische Besonderheit, die nur jene drei haben, die den Sonntagen von Septuagesima bis Quinquagesima entsprechen: in ihnen wird im III. Kathisma des Othrós (römisch ausgedrückt: in der III. Nokturn der Mette) der Psalm 136 gesungen. So zeigt sich eine ursprüngliche Übereinstimmung zwischen byzantinischem und römischem Ritus.

Die Passionszeit

In den Tagen nach Lætare, dem IV. Fastensonntag, spätestens am folgenden Sonntag, erscheint der neue Mond, beginnt nach biblischem Kalender der erste Monat des Jahres, der Nisan. Das mag der Grund sein, warum in alten liturgischen Büchern die Wochentage nach Lætare und auch der folgende Sonntag14 «in mediana» genannt werden, in der Mitte nämlich zwischen den beiden Monden. Dies ist der Monat, in dem der Herr gelitten hat und gestorben ist. Darum beginnt im römischen Ritus mit dem Sonntag «in mediana» die Passionszeit, die sich mit noch herberer Liturgie von der bisherigen Fastenzeit absetzt.

Die Quatember

Die römische Kirche kennt seit alter Zeit, erstmals bezeugt durch Leo d.Gr. (Sermo XIX), ein viermaliges Fasten, das des ersten, das des vierten, das des siebten und das des zehnten Monats. Dabei ist die älteste Monatszählung vorausgesetzt, die sich bis heute in den Monatsnamen von September bis Dezember zeigt. Sie werden mit dem im Buche Zacharias (8, 19) angeordneten Fasten gleichgesetzt, das dort genannte Fasten des fünften Monats fehlt jedoch.
Diese Quattuor tempora, Quatember15, umfassen außer des Mittwochs und des Freitags, die an sich schon Fastentage sind, noch den Samstag. Diese Quatembersamstage sind seit alters die Tage für die Ordinationen, von den niederen Weihen bis zur Priesterweihe. Der Liber pontificalis setzt allerdings die Einführung der Quatember (dreier allerdings nur, wohl weil die des ersten Monats kein besonderes Fasten darstellen, sondern der Fastenzeit angehören, auch im Buche Zacharias fehlen) schon ins frühe III. Jahrhundert, unter Papst Calixtus I., die Ansetzung der Weihen an diesen Tagen erst ins späte V., unter Papst Gelasius I.
Die Quatembersamstage, Sabbbata XII lectionum, haben eine besondere Liturgie mit fünf alttestamentlichen Lesungen vor der Epistel. XII lectionum heißt es wohl, weil die Lesungen in zwei Sprachen gelesen wurden (und das Evangelium nicht mitgezählt wurde).
Die Termine der Quatember schwankten bis in karolingische Zeit, doch seit dem Hochmittelalter stehen sie fest. Die Quatember des Winters folgen dem III. Adventsonntag, die des Frühlings dem I. Fastensonntag. Die darauffolgenden Sonntage, der IV. Adventsonntag also, der I. Sonntag nach Pfingsten und der II. Fastensonntag, sind in der alten römischen Liturgie ohne eigene Meßfeier – «Dominica vacat» –, die abendliche Messe des Quatembersamstags trat an ihre Stelle; noch im tridentinischen Missale ist zu sehen, daß die Gesangsstücke dieser Sonntage vom Quatembermittwoch genommen sind, das Evangelium vom Quatembersamstag.
Die Quatember des Herbstes setzen ein mit dem Mittwoch nach Kreuzerhöhung; so liegen sie dreizehn Wochen, ein Vierteljahr, vor denen des Winters. Nur wenn Kreuzerhöhung selbst auf einen Mittwoch fällt, verkürzt sich diese Zeit auf zwölf Wochen.
Die Quatember des Sommers schwankten anfangs, fanden ihren Platz dann in der Pfingstwoche, dreizehn Wochen nach denen des Frühlings. Dieser Termin der Quatember folgt einer alten Überlieferung: nach Pfingsten folgt eine Fastenzeit, den Apostolischen Konstitutionen nach in der Woche nach Pfingsten, dem Reisebericht der Egeria nach aber schon in der Pfingstwoche selbst. Ersterer Überlieferung folgt seither die byzantinische Kirche, letzterer die syrisch-chaldäische; diese Kirchen haben diese Zeit zum Apostelfasten ausgeweitet, byzantinisch bis zum Vortag von Peter und Paul, chaldäisch sieben Wochen lang, also weit darüber hinaus. Dem Reisebericht der Egeria aber entsprechen, wenn auch in reduzierter Form, die römischen Sommerquatember.

Die Wochentage

Einige Wochentage, der Mittwoch und der Freitag als Wochenfasttage, der Samstag als Feiertag des Alten Bundes, sind seit jeher besonders ausgezeichnet. An ersteren wird etwa in Jerusalem zur Zeit Egerias (c. XXVII, 6.) die Messe gefeiert, in der Fastenzeit statt dessen ein Wortgottesdienst. Die Wortgottesdienste an diesen Tagen in der Fastenzeit zeigt auch das Altarmenische Lektionar. An ebendiesen Tagen wird im byzantinischen Ritus die Liturgie der Vorgeweihten Gaben gefeiert; eine Eucharistiefeier kann es hier in der Fastenzeit außer am Sonntag nur am Samstag sowie am Fest Mariæ Verkündigung geben. Nur dem Freitag kommt in dieser Zeit im syrisch-chaldäischen Ritus eine Eucharistiefeier zu.
Für den römischen Ritus sind aus dem frühen Mittelalter bis ins XI. Jahrhundert Handschriften überliefert, die für Messen am Mittwoch und am Freitag jeder Woche Lesungstexte bieten16. Später aber zeigt sich die Besonderheit dieser Tage fast nur noch an den Quatembern. Außerdem sind der Mittwoch der vierten Fastenwoche, der Woche in mediana, und der der Karwoche sowie der Karfreitag durch je zwei alttestamentliche Lesungen hervorgehoben.
Ansonsten haben die einzelnen Tage der Woche im Stundengebet ihre eigenen Psalmen und Antiphonen, doch nur in der Fastenzeit und den Festwochen von Ostern und Pfingsten eigene Meßtexte; in den anderen Zeiten übernehmen sie die jeweiligen Texte des vorangehenden Sonntags.
Daneben aber gibt es seit dem Mittelalter besondere Reihen von Messen, Votivmessen, die an den einzelnen Tagen der Woche verwendet werden können17. Zum ersten Mal bezeugt sind diese Reihen in karolingischer Zeit durch Alkuin, wenn er auch nur die Folge dieser Messen angibt, ohne sie ausdrücklich den Tagen der Woche zuzuordnen.
Es gibt verschiedene solcher Reihen, doch alle haben etwas gemeinsam: dem Sonntag ist eine Dreifaltigkeitsmesse zugeordnet, dem Freitag eine des Heiligen Kreuzes, dem Samstag eine Marienmesse. Nun hat ein jeder Sonntag ja seine eigene Messe, so daß die Votivmesse zur Heiligsten Dreifaltigkeit wenig anwendbar ist; doch eine Spur hinterlassen hat diese Zuordnung bis ins neuzeitliche Missale Romanum darin, daß dem Sonntag per annum die Präfation von der Heiligsten Dreifaltigkeit zukommt.
Die Kreuzesmesse am Freitag und die Marienmesse am Samstag aber sind im Ordinarium Innozenz’ III. (3ra) per annum schon verbindlich. Dort kommt dazu eine Messe für die Toten am Montag. Diese ist begründet in dem Brauch, den Feiertag durch ein Totengedenken abzuschließen, ein Brauch, der dann auch zur Einführung von Allerseelen im Anschluß an Allerheiligen geführt hat. Im neuzeitliche Missale Romanum ist die Marienmesse am Samstag nicht nur verbindlich geblieben, sondern noch über die Zeit per annum hinaus weitergeführt worden: hier gibt es nun außer zweier Messen für jene Zeit eine für den Advent, eine für die Weihnachts- und eine für die Osterzeit. Diese Messen, ganz besonders die für die Samstage des Advents, die Rorate-Messe, werden auch gerne als Votivmessen an anderen Wochentagen gebraucht.
Unter jenen Reihen von Votivmessen für die einzelnen Tage der Woche hat sich eine besonders verbreitet, die den Montag den Engeln, den Dienstag Johannes, dem Täufer, den Mittwoch den Aposteln, den Donnerstag dem Heiligen Geist widmet. Diese Reihe hat sich, unverbindlich, bis ins neuzeitliche Missale Romanum erhalten, nur daß dort die Dreifaltigkeitsmesse auf den Montag gelegt wurde und darum die der heiligen Engel auf den Dienstag, wo sie die des heiligen Täufers verdrängt hat. Diese Reihe scheint dem byzantinischen Ritus zu entstammen: dort gibt es in der Messe der Wochentage besondere Texte – Eröffnungsgesang (nach dem Kleinen Einzug), Zwischengesang, Alleluja, Kommuniongesang, Einschub in die Formel des Schlußsegens –, die am Montag den Engeln, am Dienstag Johannes, dem Täufer, am Donnerstag den Aposteln gewidmet sind. Der Mittwoch aber ist hier, dem Bußcharakter dieses Tages gemäß, ebenso wie der Freitag dem Heiligen Kreuz zugedacht.

Die Entwicklung im späten Mittelalter

Der Rang der Feste

Im Jahre 1295 ordnete Papst Bonifaz VIII. an, auch die primären Feste der Apostel – die ja unter den Semiduplex-Festen einen besonderen Rang hatten –, die der Evangelisten und die der vier Kirchenväter als Duplex-Feste zu feiern. Damit förderte er eine Entwicklung, die schon in den Jahren zuvor begonnen hatte. Dazu kamen dann vielerorten auch sekundäre Apostelfeste, vor allem Pauli Bekehrung und Kathedra Petri (am 22. Februar – die Umdeutung dieses Fests zu dem der antiochenischen Kathedra ist dem Mittelalter fremd) und auch Maria Magdalena am 22. Juli. Schließlich traten auch das Fest der unschuldigen Kinder und die Kreuz- und die Michaelsfeste hinzu.

Die Lütticher Feste

Ostern und Pfingsten haben eine Festwoche, aber keine eigentliche Oktav; am Sonntag nach Pfingsten galt anfangs «Dominica vacat».
Im IX. Jahrhundert kam in Lüttich das Fest der Allerheiligsten Dreifaltigkeit auf, das an diesem Sonntag seinen Platz fand, wenn es zunächst auch noch andere Termine gab. Pfingsten, das Fest der Erscheinung und des Wirkens der dritten Person der Dreifaltigkeit: den Tag am Ende der Festwoche der Dreifaltigkeit zu widmen ist angemessen. Seit 1334 gilt dieses Fest für die ganze Kirche18.
Im Kloster auf dem Mont Cornillon bei Lüttich hatte 1209 Sr. Juliana eine Vision: ein Stück abgebrochen von der Scheibe des Vollmonds – das bedeute, daß im Festkalender ein Fest noch fehle, das des Leibes des Herrn. 1230 erzählte sie dann davon; so wurde seit 1247 dieses Fest, Fronleichnam, in Lüttich gefeiert. Als der damalige Archidiakon von Lüttich, Jakob Pantaleon, Papst geworden war, Urban IV., ordnete er 1264 dieses Fest für die ganze Kirche an19.
Gültige liturgische Bräuche und Texte entstehen nicht durch Beschluß, sondern durch Heilige, die mit der Überlieferung der Kirche theologisch ganz vertraut und geistlich von ihr durchdrungen und inspiriert sind. Vielleicht der letzte solche Heilige war Thomas von Aquin. Ihm nun hatte Papst Urban IV. es anvertraut, die Texte, Lehrtexte ebenso wie Hymnen und Sequenz, für dieses Fest zu verfassen. Dem Werk des heiligen Thomas ist es zu verdanken, daß dieses Fest nicht ein bloßer Gedanke geblieben ist, sondern dann ein wichtiges Fest der ganzen Kirche wurde.

Die späten Feste

Einige Feste der Ostkirche breiteten sich im Spätmittelalter auch im lateinischen Westen aus.
Schon im XIII. Jahrhundert bezeugt ist Mariæ Empfängnis, das im Osten am 9. Dezember, 39 Wochen vor Mariæ Geburt, im Westen aber schon am 8. gefeiert wird, neun Monate vor Mariæ Geburt. Ebenfalls im XIII. Jahrhundert bezeugt ist Christi Verklärung, in Amiens, aber schon am 27. Juli; danach aber setzte sich das Fest am selben Termin wie im Osten durch, am 6. August.
In der armenischen und der byzantinischen Kirche ein hohes Fest, gelangte im Spätmittelalter Mariæ Einführung in den Tempel am 21. November in den Westen, ein Fest, das keine klare geschichtliche Grundlage hat, aber Marias Hingabe an den Herrn ausdrückt.
Seit 1263 von den Franziskanern gefeiert, verbreitete sich das Fest Visitatio – Mariæ Heimsuchung am 2. Juli über die ganze Kirche20.
Im Altarmenischen Lektionar war dieser Tag das Fest der Bundeslade in Kariathjarim (I. Chr. 13, 5 f.). «Arca foederis» ist ein Titel Marias, der uns aus der Lauretanischen Litanei geläufig ist. Dann wurde an diesem Tag im byzantinischen Ritus die Niederlegung des Gewandes der Gottesgebärerin in der Blachernenkirche gefeiert.
Doch der Termin des lateinischen Festes läßt sich auch anders erklären:
Nach Mariæ Verkündigung den Tag zu feiern, als Maria zu Elisabeth geeilt war, war nicht angemessen, da das zumeist in der Fastenzeit war, in der es möglichst wenig Feste geben soll. Bei der Verkündigung war Elisabeth im sechsten Monat (Lc. 1, 26. 36), Maria legte einen Weg von gut 130 km mit großen Höhenunterschieden zurück, brauchte also wohl mehr als eine Woche, und blieb dann etwa drei Monate (Lc. 1, 56), also etwa bis zu Johannes’ Geburt; so kann man annehmen, daß sie Elisabeth bei der Geburt beistand und dann noch die Feier der Beschneidung mitfeierte. Dieser Feier entspricht der Oktavtag der Geburt des Täufers, der 1. Juli; also kann man diesen Besuch sinnvoll an dessen Ende am 2. Juli feiern, (wobei natürlich all diese Tage keine geschichtlichen Daten sind, sondern vom Weihnachtsfest am 25. Dezember abgeleitet sind).
Daß Marias Abreise im Evangelientext vor Johannes’ Geburt und Beschneidung erwähnt wird, spricht nicht dagegen: „Zeitlich vertauschte Reihenfolge“ ist in biblischen Texten normal, Karsten Bürgener hat dieser Erscheinung ein ganzes Kapitel in seinem Werk über „Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten“ gewidmet21.
Der heilige Joseph war gerecht (Mtth. 1, 19); auch ihn zu feiern ist sinnvoll, auch wenn es dafür keine große kirchliche Tradition gibt. Ganz allmählich breitete sich im späten Mittelalter sein Fest am 19. März aus.
Wenig eher breitete sich das Fest der heiligen Anna, der Mutter Marias am 26. Juli aus. Im byzantinischen Ritus werden die Gottesahnen Joachim und Anna sehr verehrt, während sie im Osten unbekannt sind – nach syrisch-chaldäischer Überlieferung hießen die Eltern Marias Sadoc und Dina22. Kopten und Byzantiner begehen das Fest der heiligen Anna am 25. Juli; im Westen wurde es aber um einen Tag verschoben, da der 25. Juli hier der Tag des heiligen Apostels Jakobus, des Zebedaïden, ist.

Späte Bezeugung des klassischen römischen Festkalenders

So hat im Mittelalter die Feier des Kirchenjahres ihre vollendete Gestalt gefunden. In der Neuzeit aber wurde sie mehr und mehr überfrachtet und dadurch verdunkelt. Doch hat sich von ihr im Kanon der gebotenen Feiertage trotz einigen Eigentümlichkeiten viel erhalten. Ebenso hat sich viel davon in der Zahl der Tage erhalten, an denen der Erzbischof das Pallium trägt.
In der Mitte des XII. Jahrhunderts hatte das Decretum Gratiani23 die gebotenen Feiertage aufgelistet; diese Liste wurde 1642 von Urban VIII.24 erneuert und für die ganze Kirche verbindlich festgelegt. Auch als deren Zahl sehr verringert wurde25, blieben die alten gebotenen Feiertage als Festa suppressa erhalten, an denen in den Pfarreien eine Pfarrmesse zelebriert werden muß. Die Tage, an denen der Erzbischof das Pallium trägt, wurde unter Clemens VIII. 1595/96 im Pontificale Romanum festgelegt26; noch der Codex juris canonici von 1917 bestätigt diese Festlegung (can. 277).
Zu den gebotenen Feiertagen gehören alle Sonntage, während das Pallium außer an Ostern und Pfingsten nur am Palmsonntag und am Weißen Sonntag getragen wird. Andererseits wird es zu den Messen im Triduum sacrum getragen, also am Gründonnerstag und am Karsamstag, die ja Duplex-Charakter haben, ohne daß sie gebotene Feiertage sind.
Die Messe am Karsamstag ist die der Osternacht, die seit der Neuzeit schon tagsüber zelebriert wird, während im Mittelalter zwar Kerzenweihe und Tauffeier mit ihren Lesungen am Nachmittag begannen, jedoch darauf geachtet wurde, daß die eigentliche Messe erst begann, wenn die ersten Sterne erschienen waren.
Im übrigen sind die Tage, an denen das Pallium getragen wird, durchweg gebotene Feiertage.
Der Ordo des Laterans ist ebenso alt wie das Decretum Gratiani; dessen Duplex-Feste sind in diesem gebotene Feiertage, nur Mariæ Verkündigung erscheint erst durch Urban VIII. unter den gebotenen Feiertagen, während Beschneidung des Herrn und Mariæ Lichtmeß schon im Decretum gebotene Feiertage sind, aber erst bei Durand als Duplex-Feste genannt werden.
Gebotene Feiertage, an denen auch das Pallium getragen wird, sind Montag und Dienstag der Oster- und der Pfingstwoche, die ja bei Durand Duplicia minora sind. Im Decretum sind darüber hinaus alle Tage der Osterwoche (für Pfingsten steht dort nur uneindeutig «sancti dies Pentecostes») gebotene Feiertage, so wie sie im Ordo des Laterans noch alle Duplicia sind.
Regionale und örtliche Patronatsfeste erkennt das Decretum Gratiani ebenso wie Durand in unbestimmter Zahl an, während Urban sie auf zwei beschränkt; auch das Kirchweihfest fehlt bei ihm (das wegen des überbordenden Jahrmarktswesens Gelegenheit zum Anstoß gegeben hatte – seine kirchliche Feier blieb dadurch natürlich unberührt).
Zu diesen «principalibus festis», «praecipuis festivitatibus», «majoribus sollemnitatibus» treten als gebotene Feiertage, an denen auch das Pallium getragen wird, die primären Apostelfeste hinzu.
Dann kam durch Clemens V. 1314/17 Fronleichnam hinzu. Nach Urban VIII. kamen noch 1621 St. Joseph und 1708 durch Clemens XI. Mariæ Empfängnis dazu27. Das Fest der Allerheiligsten Dreifaltigkeit aber blieb ohne Pallium.
Seit dem Decretum sind gebotene Feiertage auch das Fest der Unschuldigen Kinder und das Weihefest des Erzengels Michael im September, bei Durand Semiduplicia, sowie das durchaus nicht herausragende Heiligenfest Silvester, das bei Durand nicht einmal Semiduplex ist. Doch haben diese Tage kein Pallium erhalten.
Weggefallen sind unter Urban VIII. von den Feiertagen des Decretum das Fest des Patrons des Frankenreichs, St. Martin, und die Bittage, die drei Tage vor Christi Himmelfahrt.
Weggefallen als gebotener Feiertag ist unter Urban VIII. auch der Oktavtag von Epiphanie (der Gedenktag der Taufe des Herrn).
Hinzugekommen sind dagegen das Fest der Auffindung des Heiligen Kreuzes und St. Anna, ebenfalls ohne Pallium.
Eigentümlich ist, daß Kreuzerhöhung nicht zu den gebotene Feiertagen zählt und ebensowenig Verklärung.

Quellen

Alter Osten:

F. X. Funk: Didaskalia et Constitutiones apostolorum. Paderborn 1905
J. P. Audet: La Didachè. Instruction des apôtres, 1958
Itinerarium Egeriae. Silviae vel potius Aetheriae peregrinatio. Ed. W. Heraeus, Heidelberg 1908
https://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost04/Egeria/ege_it00.html
A. Renoux: Un manuscrit du lectionnaire arménien de Jérusalem. Muséon 74 (1961), p. 361-85

Byzantinischer Ritus:

Megáli hierà sýnopsis. Athínai 1960
Mysterium der Anbetung. I: Göttliche Liturgie und Stundengebet der Orthodoxen Kirche. Hrsg. von Erzpriester Sergius Heitz, übers. u. bearb. von Susanne Hausammann u. Sergius Heitz. Köln / Düsseldorf 1986

Syrische Riten:

Mor Ignatius Aphrem Barsaumo I.: Die kanonischen Gebete. Übers. von Amill Gorgis und George Toro. Hrsg. und veröff. durch Erzbischof Dionysios Isa Gürbüz. Warburg 1999
Anonymi auctoris Expositio officiorum Ecclesiae Gregorio Arbelensi vulgo adscripta, I. Interpretatus est R. H. Connolly. In: Corpus scriptorum christianorum orientalium Vol. 71 / Scriptores Syri 28, Series secunda. Tomus XCI. Versio. Louvain 1954
Juan Mateos: Lelya – Ṣapra. Les offices chaldéens de la nuit et du matin. Roma 1972
Hanna Aydin: Das Mönchtum im Tur-Abdin. Glane / Losser 1988
Arthur Vööbus: The Synodicon in the West Syrian Tradition. Corpus Scriptorum Christianorum Orientalium 375, Bd. I: Louvain 1975, Bd. II: Louvain 1976

Armenischer Ritus:

Armenian Apostolic Holy Church, Araratian Patriarchal Diocese: Holidays
https://www.qahana.am/en/holidays
Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland: Das Kirchenjahr
https://armenische-kirche.de/glaube/kirchenjahr/

Koptischer Ritus:

Koptisch-orthodoxe Gemeinden in Deutschland: Koptischer Kalender
http://kopten.de/koptischer-kalender/
Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie. Das Zeitrechnungswesen der Völker, III. Band: Zeitrechnung der Makedonier, Kleinasier und Syrer, der Germanen und Kelten, des Mittelalters, der Byzantiner (und Russen), Armenier, Kopten, Abessinier, Zeitrechnung der neueren Zeit, sowie Nachträge zu den drei Bänden. Leipzig 1914 (ND 1958)
http://www.archive.org/details/handbuchdermathe03ginzuoft

Römischer Ritus:

Decretum Gratiani (Corpus Juris Canonici). Romae 1582
http://digital.library.ucla.edu/canonlaw/
Depositio Martirvm. Monumenta Germaniae Historica, Chronica Minora I (1892), pp.71-2
http://www.tertullian.org/fathers/chronography_of_354_12_depositions_martyrs.htm
Rational ou Manuel des divins offices de Guillaume Durand, évêque de Mende au treizième siècle, ou Raisons mystiques et historiques de la Liturgie catholique; traduit pour la première fois, du latin en français Par M. Charles Barthélemy. Paris 1854
https://archive.org/stream/rationaloumanuel02dura#mode/2up
https://archive.org/stream/rationaloumanuel05dura# mode/2up
The ordinal of the papal court from Innocent III to Boniface VIII and related documents. Stephan J.P. van Dijk, completed by J.H. Walker, Fribourg 1975
Bernardi Cardinalis et Lateranensis ecclesiae prioris Ordo officiorum Ecclesiae Lateranensis. Hrsg. von Ludwig Fischer. München 1916
Kapitular von Würzburg: Le plus ancien Comes de l’Église Romaine. Ed. D. G. Morin, Rev. Bén. 27 (1910), Ss. 41-74
Lektionar von Monza / Verona: Un « Comes » carolingien de la Haute-Italie. Ed. Robert Amiet, E.L. 73 (1959), Ss. 335-367
Sacramentarium Paduanum. Ed. L. C. Mohlberg und A. Baumstark: Die älteste erreichbare Gestalt des Liber sacramentorum anni circuli der römischen Kirche. Liturgiegeschichtliche Quellen 11/12, Münster 1927
Amiens: Ordinaire de l’église Notre Dame cathédrale d’Amiens par Raoul de Rouvroy (1291). Publ. par Georges Durand, Amiens 1934
Braga: Pedro Romano Rocha: L’office divin au Moyen âge dans l’église de Braga. Paris 1980

Ambrosianischer Ritus:

Missale Ambrosianum. Mediolani 1785

– – –

Universalkalender Unikal
https://computus.de/kalenderprogramm/index.html

Tabellen

https://www.occidens.de/e_ewald/kalendaria
Folgen soll über die neuzeitliche Entwicklung:

Anmerkung zu den liturgischen Farben

Das Missale Romanum schreibt fünf liturgische Farben vor, die schon von Innozenz III.28 angeordnet sind: Rot für Pfingsten und die Märtyrerfeste, Weiß für die übrigen Feste,
Weiß auch für die Osterzeit,
Grün per annum, Violett für Bußtage und Schwarz für Karfreitag und Totenmessen – bei Innozenz III. allerdings war Violett nur für das Fest der Unschuldigen Kinder (so wie bis heute) und für Lætare vorgesehen; die übrigen Bußtage hatten noch Schwarz. Zwei weitere Farben sind in manchen Gebieten verbreitet: Rosa für die Sonntage Gaudete und Lætare29, Blau für Marienfeste. In früheren Zeiten gab es noch mancherorts zwei weitere Farben: Gelb für Bekennerfeste, Grau in Gebieten, wo nicht von Septuagesima, sondern erst vom I. Fastensonntag an Violett getragen wurde, am Aschermittwoch und an den drei folgenden Tagen.
Doch die Grundstruktur dieses Farbkanons ist einfach: Weiß an Festen, dunkle Farben an Buß- und Trauertagen, eine mittlere Farbe das Jahr hindurch.
Diese einfache Grundstruktur teilt der römische Ritus mit dem byzantinischen; doch ist hier Rot die dunkle Farbe, Blau die mittlere. An Pfingsten aber wird hier Grün getragen.

Litteratur

Karsten Bürgener: Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten. Bremen 1992
Camillus Callewaert: De distinctione duplicis, semiduplicis, simplicis. Sacris erudiri, Steenbrugge, 1940, S. 179-183
Alban Dold: Das Donaueschinger Comesfragment B II 7. JL 6, Ss. 16-53
Ludwig Eisenhofer: Handbuch der katholischen Liturgik. Erster Band: Allgemeine Liturgik. Freiburg i.Br. 1932
Theodor Klauser: Das römische Capitulare Evangeliorum. Münster 1972
Joseph Marzohl: Liturgia sacra: oder die Gebräuche und Alterthümer der katholischen Kirche sammt ihrer hohen Bedeutung, nachgewiesen aus den heiligen Büchern, aus den Schriften der frühesten Jahrhunderte, und aus andern bewährten Urkunden und seltenen Kodizen, Bände 3-4 1. Januar 1837
Ulrich Nachbaur: Der Vorarlberger Landespatron – Ein Beitrag zur Verehrung des hl. Josef und zu den Landesfeiertagen in Österreich. Montfort. Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs, 56. Jahrgang (2004), Heft 1/2, Ss. 74-91
http://apps.vorarlberg.at/vorarlberg/pdf/montfort20041-2.pdf
Paul Sabatier (nunc primum edidit): Speculum Perfectionis seu S. Francisci Assisiensis legenda antiquissima, auctore fratre Leone. Paris 1898
Hubert Schiepek: Der Sonntag und kirchlich gebotene Feiertage nach kirchlichem und weltlichem Recht. Adnotationes in ius canonicum. Hrsg. von Elmar Güthoff, Karl-Heinz Selge, 27, Frankfurt a.M. 2003
Georg Schreiber: Die Wochentage im Erlebnis der Ostkirche und des christlichen Abendlandes. AGF-WA Bd. 11, Köln, Opladen 1959
Wilfried Hasselberg-Weyandt: ACHT. oder: Warum das Taufbecken achteckig und der Samstag Maria geweiht ist. E&E 7 (2002), Ss.17-20
https://www.occidens.de/e_ewald/streif.htm#acht
Wilfried Haßelberg-Weyandt: Jüdisches Erbe im christlichen Gottesdienst und islamischer Widerhall. E&E 4 (1999), Ss. 2-25
https://www.occidens.de/e_ewald/jued_erb.pdf

 1 Elbogen 76 f.; vgl. Luc. 18, 12
 2 Egeria 27, 5; Regula Benedicti XLI
 3 Anonymi auctoris Expositio officiorum, Tr. I. c. XVII. p. 66-80
 4 Kapitular von Würzburg; Lektionar von Monza / Verona
 5 Eisenhofer S. 591
 6 Kapitular von Würzburg
 7 Regula Benedicti XLI
 8 Lektionar von Monza / Verona
 9 Eisenhofer S. 593
10 Eisenhofer S. 607
11 Ordinarium Innozenz’ III. 21 vb
12 Das ist in vielen örtlichen Riten, so dem von Braga sowie denen der Zisterzienser und Kartäuser überliefert, aber in stadtrömischen Quellen nicht bezeugt.
13 Ordinarium Innozenz’ III., 50 rb.va
14 Ordo des Laterans 110’β
15 Eisenhofer S. 482 ff.
16 Dold: Das Donaueschinger Comesfragment
17 Georg Schreiber: Die Wochentage
18 Eisenhofer S. 561
19 Eisenhofer S. 562 f.
20 Eisenhofer S. 597
21 Erster Hauptteil, 7.
22 Anonymi auctoris Expositio officiorum, Tr. I. c. V. p. 37-43
23 Decreti Tertia Pars: De consecratione. Distinctio 3
24 Konstitution Universa per orbem
25 Motuproprio Supremae disciplinae vom 2. Juli 1911
26 Pars prima. De pallio
27 Joseph Marzohl: Liturgia sacra; Hubert Schiepek: Der Sonntag und kirchlich gebotene Feiertage; Ulrich Nachbaur: Der Vorarlberger Landespatron
28 Eisenhofer 412 f.
29 Caeremoniale episcoporum (1752) II, c. 13, nr. 11
*   Aydin S. 144; S. 150, Anm. 57
**  «Facendo la quaresima di san Martino ...» Sabatier: Spec. 62. Siehe auch: Martinsfasten. In: Josef Dirschl: Die Brauchtumsseiten

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 Addenda aus E&E24 (2019), S. 26-28, sind eingefügt.

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